Seit es die ersten christlichen Gemeinden gab, haben sich Christen gegenseitig besucht und umeinander gekümmert, auch wenn sie nicht direkt miteinander befreundet waren. Das war eines der besonderen Kennzeichen christlicher Gemeinden von Anfang an, insbesondere auch, weil es über übliche gesellschaftliche Grenzen hinaus geschah.
Wir als Kirchengemeinde versuchen, diese uralte Tradition aufrecht zu erhalten, soweit es unter den Bedingungen unserer Gesellschaft möglich und sinnvoll ist.
Das bedeutet zunächst, dass wir unsere Gemeindeglieder zu bestimmten Geburtstagen besuchen: Wenn Sie 50 Jahre alt werden oder 70, 75, 80 oder älter, dann wird Sie in der Regel Ihre Sprengelpfarrerin oder Ihr Sprengelpfarrer besuchen. Wenn Sie 71-74 oder 76-79 Jahre alt werden, dann dürfen Sie den Besuch eines Mitglieds unseres Besuchsdienstes (sog. Sprengelbeauftragte) erwarten. An bestimmten anderen Geburtstagen werden Sie einen Geburtstagsgruß per Post erhalten.
Wir besuchen Sie aber auch aus bestimmten anderen Anlässen: etwa zu runden Hochzeitsjubiläen, zum Vorbereitungsgespräch für die Taufe, vor der Konfirmation, zum Traugespräch, natürlich auch zur Begleitung bei einem Sterbefall in der Familie.
Wenn Sie krank sind und sich über einen Besuch freuen (zuhause oder im Krankenhaus), oder wenn Sie aus irgendeinem anderen Grund besucht werden möchten, lassen Sie es uns bitte wissen. Ebenso feiern wir gerne mit Ihnen das Hausabendmahl (zuhause oder im Krankenhaus), wenn Sie nicht mehr in die Kirche zum Abendmahl gehen können.
Wir stehen auch gerne bereit, wenn Sie oder jemand anderes ein seelsorgliches Gespräch oder auch ein persönliches Beichtgespräch wünscht. Natürlich unterliegen unsere Pfarrer dabei der Schweigepflicht.