Kontakt mit dem Pfarramt
Da Paare ihre Hochzeit gerne langfristig planen, bitten wir darum, frühzeitig auch mit unserem Pfarramt Kontakt aufzunehmen, um zu klären, ob der von Ihnen gewünschte Termin in unserer Kirche möglich ist. Je genauer Ihre Vorstellungen von Zeit und Ort Ihrer kirchlichen Trauung sind, desto früher sollten Sie mit uns sprechen.
Wenn ein Termin gefunden ist, wird er in unseren Kalender eingetragen, und die Kirche wird für Sie freigehalten. Es kann allerdings sein, dass ein anderes Paar sich am gleichen Tag kirchlich trauen lässt, so dass Sie sich evtl. mit dem Kirchenschmuck absprechen müssen.
Kontakt mit dem Pfarrer / der Pfarrerin
Die kirchliche Trauung vollzieht in der Regel eine(r) unserer Pfarrer(innen). Wer das ist, legen wir fest, wenn wir wissen, wer von uns an diesem Termin am besten kann. Zugleich spielt es auch eine Rolle, ob Sie jemand bestimmtes wünschen oder ob einer von uns Sie bereits kennt. Leider können wir nicht immer alle Wünsche erfüllen.
Der Pfarrer/die Pfarrerin wird Sie dann anrufen und einen Termin für ein Traugespräch mit Ihnen vereinbaren. Natürlich können Sie sich auch im Pfarramt erkundigen, wer die Trauung hält, und dann von sich aus anrufen.
Trauung Geschiedener oder Konfessionsloser
Sind Sie oder Ihr Partner geschieden oder gehören keiner christlichen Kirche an, so teilen Sie uns das bitte frühzeitig mit. Ihr(e) Pfarrer(in) muss dann nämlich vor der Trauung die Zustimmung des Dekans einholen.
Trauung eines konfessionsverschiedenen Paares („ökumenische Trauung“)
Wenn einer der Partner evangelisch und der andere römisch-katholisch ist, so besteht die Möglichkeit, dass ein katholischer Geistlicher an der kirchlichen Trauung mitwirkt. Und der katholische Partner sollte sich bei seinem zuständigen Pfarramt durch einen Dispens von der Pflicht befreien lassen, sich katholisch trauen zu lassen. Nur dann wird die ökumenische Trauung auch von der katholischen Kirche anerkannt.
Umgekehrt gibt es auch die Möglichkeit, dass bei einer Trauung in einer katholischen Kirche ein evangelischer Geistlicher mitwirkt.
Musikalische Gestaltung
Wenn Sie besondere Wünsche haben, wie Ihr Traugottesdienst musikalisch gestaltet werden soll, wenden Sie sich bitte frühzeitig an unseren Kantor, Herrn Fuhr. Er entscheidet in Absprache mit dem Pfarrer, was in unseren Kirchen möglich ist und was nicht.
Wenn Sie das wünschen, kann im Gottesdienst der Hochzeitschor der Kantorei singen (gegen ein Honorar von 100€). Bitte vereinbaren Sie auch dies rechtzeitig mit Kantor Jörg Fuhr.
Traugespräch
Bei diesem Treffen geht es um Sie, das Brautpaar, und um die Gestaltung Ihrer kirchlichen Trauung. Hier können Sie auch eigene Vorstellungen einbringen, z.B. bei der Liedauswahl, Musik oder, wenn Freunde und Verwandte sich am Gottesdienst beteiligen wollen, etwa bei Lesungen oder Gebeten.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Voraussetzung für die kirchliche Trauung ist die standesamtliche Eheschließung. Spätestens vor Beginn des Gottesdienstes brauchen wir Ihre standesamtliche Heiratsurkunde.
Trauspruch
Für Ihre Ehe bekommen Sie einen biblischen Vers mit auf den gemeinsamen Lebensweg, der Sie begleiten und an Ihre kirchliche Trauung erinnern soll. Nehmen Sie sich Zeit für die Auswahl und sprechen Sie mit Ihrem Pfarrer / Ihrer Pfarrerin darüber.