Oft wissen die Hinterbliebenen nach dem Tod eines Angehörigen nicht so genau, was jetzt zu tun ist: Erst den Bestatter oder erst den Pfarrer anrufen? Wie schnell muss der/die Verstorbene aus dem Haus gebracht werden? Kann ich mich vorher noch in Ruhe verabschieden? …
Tatsächlich haben Sie (nach Ausstellung des Totenscheins durch einen Arzt) auf jeden Fall das Recht, sich noch im Sterbehaus in Ruhe von Ihrem / Ihrer Verstorbenen zu verabschieden. Krankenhäuser und Seniorenheime werden Ihnen dafür in der Regel einen Raum zur Verfügung stellen. Zuhause wird, wenn nötig, das Bestattungsinstitut den Leichnam für eine Verabschiedung vorbereiten.
Für eine solche Verabschiedung vom Verstorbenen noch im Sterbehaus gibt es ein altes evangelisches Ritual: die Aussegnung. Dabei handelt es sich um eine kleine Andacht kurz nach dem Tod eines Menschen, bei der der Verstorbene gesegnet wird. Das geschieht traditionell im Kreis der engsten Angehörigen noch im Sterbehaus und am Tag des Todes. Eine Aussegnung kann aber auch nach der Überführung auf den Friedhof in der Friedhofskirche / -kapelle stattfinden.
Wenn Sie dem Bestattungsinstitut beim ersten Kontakt sagen, dass Sie eine Aussegnung wünschen, wird er uns sofort informieren. Sie können uns aber auch vor dem Kontakt mit dem Bestatter direkt anrufen. Sie erreichen das Pfarramt unter der Telefonnummer 60 86 oder direkt einen unserer Pfarrer unter 22 07.